Das Landgericht Verden urteilte am 7. Dezember 1998 (AZ.: 10 O 117/98):
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eine gewissse wettbewerbliche Eigenart
besitzt, d. h., auf die betriebliche Herkunft oder Eigenart des Erzeugnisses
hinweist, wodurch dem
Leistenden eine Gewinnchance eröffnet wird."
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